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Feuerungskontrolle

Solothurn

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UNSERE ANGEBOTE



Feuerungskontrolle

Damit die Fristen der Feuerungskontrolle von ihrer Oel, Gas oder Holzheizung eingehalten werden, helfen wir Ihnen einfach und unkompliziert. Bitte geben Sie den Auftrag an einen Kanton zugelassene Fachbetrieb. Er wird die amtliche Messung durchführen und leitet die Daten an das Amt für Umwelt weiter. Bei Fragen beraten die Feuerungskontrolleur/Innen Sie gerne. Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit.

Mitgliedschaft

Mitglied sein im Verband Solothurnisch kantonaler Feuerungskontrolleure und Feuerungskontrolleurinnen bringt einige Vorteile mit sich
Klicken Sie auf Mehr, um die verschiedenen Vorteile zu erfahren und Mitglied zu werden.




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Vermietung

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Vorstand

Präsident:

Manuel Rüfenacht

Aktuar:

Sven Roth

Kassier:

Hans Wittwer

Beisitzer:

Peter Fürst

Beisitzer:

Heinz Glauser

Allgemeine Email:

feuko.so@gmail.com

Über Uns


Zugelassene Feuerungskontrolleure haben sich zu einem Verband zusammengeschlossen, um sich gegenseitig in dieser verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen und die Mitglieder regelmässig weiter zu bilden. Der Verband ist Ansprechpartner des AfU und der Anlagebesitzerinnen und -besitzer.

Ausgangslage

Am 1. Juli 2018 änderten die Bestimmungen für die Feuerungskontrolle. Sie stützen sich auf die überarbeitete kantonale Luftreinhalteverordnung (LRV-SO) vom 23. Januar 2018. Neu erhalten die Anlagebesitzer und -besitzerinnen mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. So sind sie künftig verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen dazu den dafür zugelassenen Fachbetrieb jedoch selber bestimmen. Die neue Gesetzgebung überträgt die Aufsicht über die Feuerungskontrolle dem Amt für Umwelt (AfU). Es führt auf dem Internet eine Liste mit den zugelassenen Fachbetrieben, verschickt die Aufgebote für die Feuerungskontrolle und überprüft die Kontrolldaten, welche die Fachbetriebe dem Kanton über eine Web-Plattform übermitteln. Die neuen Bestimmungen verändern auch den Ablauf der Feuerungskontrolle. Der Leitfaden FEUKO2018 ist die Grundlage dafür . Er regelt die Feuerungskontrolle von kleinen Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW sowie von Holzfeuerungen bis 70 kW. Ausgenommen sind die Restholzfeuerungen.

Zielsetzung

Das Ziel der Feuerungskontrolle ist die Sicherstellung eines schadstoffarmen und wirtschaftlichen Betriebes der Feuerungen. Sie dient damit der Luftreinhaltung und der Gesundheit aller.

Kontakt

Email

feuko.so@gmail.com

Mitgliederliste